Hausordnung

Liebe Besucher,

die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen RAMBAZAMBA und Ihnen, unseren Kunden. Mit Betreten unserer Räumlichkeiten erkennt der Besucher die unten genannten Nutzungsbedingungen vorbehaltlos an. Die nachstehenden Vorschriften dieser Haus- und Benutzerordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Rambazamba.

  • Der reguläre Eintrittspreis berechtigt zum einmaligen Betreten der Halle und anschließender Nutzung bis zum Schließungszeitpunkt. Besondere Preise unterliegen unter Umständen anderen Bedingungen, die dann zusätzlich erwähnt werden.
  • Kindern ist der Besuch des Kinderspielparadieses nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet.
  • Der Zutritt zur Halle kann wegen Überfüllung oder anderer Gründe eingeschränkt werden.
  • Der Hygiene wegen gilt für den gesamten Spielbereich Schuhverbot und Sockenpflicht für alle Besucher. Für die Aufbewahrung haben wir am Eingang Regale aufgestellt. Brillen, Zahnspangen oder Ketten sowie spitze Gegenstände jeglicher Art sind soweit möglich abzulegen.
  • Die Nutzung aller Spielanlagen geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer stellen RAMBAZAMBA von Forderungen aus Schäden, die bei der Benutzung entstanden sind, frei, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Aufsichtspflicht obliegt während des Aufenthaltes zu jeder Zeit den Begleitpersonen, RAMBAZAMBA übernimmt keine Aufsicht über die Kinder.
  • RAMBAZAMBA übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige Gegenstände. Das gilt ebenfalls für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge oder deren Inhalt.
  • Mit Betreten der Halle erklären die begleitenden Aufsichtspersonen, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Schützlinge keine scharfen Gegenstände bei sich führen, die Spielkameraden verletzen oder die Geräte beschädigen könnten (Messer, Schlüssel etc.)
  • Bei Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung dieser Haus- und Benutzungsbedingungen verantwortlich.
  • Den Weisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Erteilung eines Hallenverweises gerechnet werden. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist bei Hallenverweisen ausgeschlossen.
  • Alle Einrichtungen im RAMBAZAMBA werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes (Mit-)Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Halle an das Personal zu melden. Nach Verlassen der Halle ist die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs ausgeschlossen.
  • Die Besucher erklären sich durch Betreten der Halle damit einverstanden, dass während des Aufenthaltes gemachte Fotos/Filme, auf/in denen sie enthalten sind, zu Werbezwecken (Zeitung, Internet, etc.) kostenlos verwendet werden dürfen. Ferner erklären Sie ihr Einverständnis für Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage. Diese werden für vorgenannte Zwecke nicht verwendet, sondern dienen lediglich Sicherungszwecken und werden turnusmäßig gelöscht.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist, wie in der Gastronomie üblich, nicht erlaubt. Das Personal ist angewiesen, mitgebrachte Speisen und Getränke von den Tischen zu entfernen. Die Sachen können beim Verlassen des Rambazamba an der Theke abgeholt werden. Nicht abgeholte Sachen werden abends entsorgt.
  • Im Kinderspielparadies darf im Interesse der Kinder nicht geraucht werden. Auch ist das Mitbringen von Haustieren nicht gestattet.

Wir wünschen allen Gästen und Besuchern viel Spaß und unbeschwerte Stunden in unserem Kinderspielparadies.

Ihr RAMBAZAMBA Team Mainz, 22. Januar 2022